Frankreich führt unter strengen Voraussetzungen ein Recht auf Sterbehilfe ein. Anders als in der Schweiz darf künftig in Ausnahmefällen auch medizinisches Personal die tödliche Substanz verabreichen.
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Juli
17
Frankreich führt unter strengen Voraussetzungen ein Recht auf Sterbehilfe ein. Anders als in der Schweiz darf künftig in Ausnahmefällen auch medizinisches Personal die tödliche Substanz verabreichen.
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