Das Sterbeverfügungsgesetz ist seit 1.1.2022 in Kraft. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige an einer unheilbaren zum Tod führenden oder an einer schweren dauerhaften Erkrankung leidet, welche eine dauerhafte Beeinträchtigung der gesamten Lebensführung mit sich bringt.
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Sep.
08
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