Einige unheilbar kranke Patientinnen und Patienten tragen Todeswunsch und Lebenswillen gleichzeitig in sich. Nicht erst seit der Abschaffung des §217 Strafgesetzbuch und damit des Verbots auf Wiederholung angelegter (ärztlicher) Assistenz bei der Selbsttötung sind Fragen nach dem angemessenen Umgang mit Todeswünschen wieder stärker präsent.
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Feb.
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